Wichtige Informationen rund um den Energieausweis Weitere Infos als PDF*
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Sie haben meistens die freie Wahl lassen Sie sich beraten
Mit wenigen Ausnahmen können Hausbesitzer zwischen einem bedarfsbasierten und einem ver-brauchsbasierten Energieausweis wählen. Es empfiehlt sich jedoch der Bedarfsausweis: Er beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes und ist unabhängig vom Verhalten der Nutzer im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner erfasst.
Der Bedarfsausweis etwas teurer aber zu empfehlen
Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude wirklich ist.
Die Energieeffizienz des Gebäudes kann durch den jährlichen Energiebedarf für Beheizung, Warm-wasseraufbereitung und Wohnungslüftung ermittelt werden. Dabei werden die Daten der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach im Energieausweis genauso berücksichtigt wie die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in die Berechnung fließen außerdem die
Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage ein und auch die Verwendung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie.

Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima pro Jahr verbraucht wird. Als Kennzahl wird schließlich im Bedarfsausausweis der so genannte Primärenergiebedarf eingetragen. Dadurch ermöglicht der Bedarfsausweis Vergleiche mit den Ergebnissen anderer Gebäude, da der Standard Deutschlandweit derselbe ist.

Zudem gibt der Bedarfsausweis mit seinen Modernisierungstipps alle Potenziale an, die ein Gebäude zum Energiesparen in sich birgt.
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Der Verbrauchsausweis ist günstiger, aber basiert auf nutzerabhängigen Verbrauchsdaten
Der verbrauchsabhängige Energieausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Die Berechnung des so genannten Ener­gieverbrauchswerts erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Heizkostenabrechnung. Es ist das einfachere Verfahren und verursacht weniger Kosten. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob viele Familien mit Kindern oder eher berufstätige Singles in einem Haus wohnen, beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm. Die relevanten Daten können vom Gebäudeeigentümer selbst erhoben werden. In diesem Fall ist die GWH aber verpflichtet, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen.
Datenaufnahme ein Gerüst auf dem alles steht
Bei der Datenaufnahme wird der Ist-Zustand des Gebäudes erfasst. Hierzu gehören bei bedarfba-sierten Energieausweisen die Erfassung der thermischen Hüllfläche mit ihren bauphysikalischen Eigenschaften sowie die Aufnahme der Komponenten der Anlagentechnik. Im Falle der Ausstellung eines ver­brauchsbasierten Energieausweises sind die Energieverbrauchswerte und die Wohnfläche bzw. das Bruttovolumen zu erfassen, aus dem die Gebäudenutzfläche ermittelt werden kann.
Der Eigentümer stellt den GWH alle vorhandenen Daten, Gebäudepläne und technischen Dokumente zur Verfügung. Der Zeitaufwand für die Datenaufnahme kann hierdurch erheblich verkürzt werden. Bei unzureichenden Informationen oder dem Wunsch, einen möglichst kostengünstigen Energieausweis zu erstellen, können eine Reihe von Vereinfachungen vorgenommen werden, die im Rahmen der Energieeinsparverordnung zugelassen sind.
Berechnung durch Normnutzung und Standardklima vergleichbar
Die aufgenommenen Gebäudedaten werden in der Regel in ein Softwareprogramm eingegeben, das die für den Energieausweis relevanten Ergebnisse nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet. Hierbei sind bei Wohngebäuden mit einem Fensterflächenanteil von bis zu 30 Prozent sowohl das Heizperio­denbilanzverfahren (vereinfachtes Verfahren nach EnEV Anhang 1. Nr.3) oder das detaillierte Monatsbilanzverfahren zulässig.
Bei der Berechnung werden Standardbedingungen zu Grunde gelegt, die von einer normierten Nutzung und einem Standardklima ausgehen. Dadurch kann das Gebäude verglichen werden. Die tatsächlichen klimatischen Bedingungen am Gebäudestandort und das tatsächliche Heiz-und Lüftungsverhalten der Nutzer können erheblich von den Standardwerten abweichen, sodass der individuelle Energieverbrauch sich vom berechneten unterscheiden kann.
Der Aufbau und Inhalt nach Mustervorgaben erstellt
Aufbau und Inhalt von Energieausweisen sollen einheitlich sein. Der Energieausweis soll auf vier Seiten, die wesentlichen Gebäudedaten, das „Energielabel“ sowie leicht verständliche Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen enthalten.
Immer dann, wenn in dem Gebäude kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energie-effizienz möglich sind, muss der Energieausweis für das Gebäude individuelle Modernisierungsemp-fehlungen enthalten. Diese geben dem Gebäudeeigentümer erste wichtige Hinweise über Verbess-serungsmöglichkeiten, ersetzen häufig aber keine ausführliche Energieberatung.
Rechtliche Ansprüche Dritter lassen sich unmittelbar nicht ableiten
Der Energieausweis dient lediglich der Information der zukünftigen Nutzer über die Gesamtenergie-effizienz des Gebäudes. Der Miet- bzw. Kaufinteressent kann damit verschiedene Gebäude hinsichtlich des energetischen Zustandes vergleichen. Der zukünftige Verbrauch und die entsprechenden Energiekosten des Nutzers lassen sich aus dem Energieausweis jedoch nicht ableiten. Entsprechend lassen sich auch keine Forderungen einklagen oder durch Mietminde­rung durchsetzen. Der Nutzer hat ebenfalls keinerlei Anspruch auf Umsetzung der im Energieausweis enthaltenen Modernisierungstipps.
Umsetzungen von Empfehlungen nach einer Detailplanung vornehmen
Die tatsächliche Einsparung bei der Durchführung der Maßnahmen kann von dem im Energieausweis bezifferten Werten abweichen. Dies liegt unter an­deren daran, dass die Berechnungen auf den gleichen standardisierten Randbedingungen wie der Energieausweis beruhen.
Vor der Umsetzung von Empfehlungen sollte eine detaillierte Planung stehen. Bei der Detailplanung, kann es dann z.B. aus baurechtlichen Gründen zu abweichenden Lösungen und Maßnahmenpaketen kommen.
* Weitere Informationen als PDF Download:
Rund um den Energieausweis 
Auftrag Bedarfsausweis 
Auftrag Verbrauchsausweis 
Auftrag Verbrauchsausweis mit Vor-Ort-Termin