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Sie haben meistens die
freie Wahl |
lassen Sie sich beraten |
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Mit
wenigen Ausnahmen können Hausbesitzer zwischen einem
bedarfsbasierten und einem ver-brauchsbasierten
Energieausweis wählen. Es empfiehlt sich jedoch der
Bedarfsausweis: Er beruht auf einer technischen Analyse
des Gebäudes und ist unabhängig vom Verhalten der Nutzer
im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der den bisherigen
Energieverbrauch der Bewohner erfasst. |
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Der Bedarfsausweis
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etwas teurer aber zu empfehlen |
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Der
Energiebedarfsausweis gibt Auskunft darüber, wie
energieeffizient ein Gebäude wirklich ist.
Die
Energieeffizienz des Gebäudes kann durch den jährlichen
Energiebedarf für Beheizung, Warm-wasseraufbereitung und
Wohnungslüftung ermittelt werden. Dabei werden die Daten
der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Fenstern, Wänden
oder Dach im Energieausweis genauso berücksichtigt wie
die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in
die Berechnung fließen außerdem die |
Eigenschaften der
Lüftungs- und Heizanlage ein und auch die Verwendung
regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder
Solarenergie.

Aus
diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für
das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und
Klima pro Jahr verbraucht wird. Als Kennzahl wird
schließlich im Bedarfsausausweis der so genannte
Primärenergiebedarf eingetragen. Dadurch ermöglicht der
Bedarfsausweis Vergleiche mit den Ergebnissen anderer
Gebäude, da der Standard Deutschlandweit derselbe ist.

Zudem
gibt der Bedarfsausweis mit seinen Modernisierungstipps
alle Potenziale an, die ein Gebäude zum Energiesparen in
sich birgt. |
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quelle.bdew
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Der Verbrauchsausweis |
ist günstiger, aber basiert auf
nutzerabhängigen Verbrauchsdaten |
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Der
verbrauchsabhängige Energieausweis basiert auf dem
tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
Die Berechnung des so genannten Energieverbrauchswerts
erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der
Heizkostenabrechnung. Es ist das einfachere Verfahren
und verursacht weniger Kosten. Der verbrauchsorientierte
Ausweis bildet weniger den Zustand eines Gebäudes,
sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob viele
Familien mit Kindern oder eher berufstätige Singles in
einem Haus wohnen, beeinflusst den Energieverbrauch
eines Gebäudes enorm. Die relevanten Daten können vom
Gebäudeeigentümer selbst erhoben werden. In diesem Fall
ist die GWH aber verpflichtet, die Plausibilität der
Angaben zu überprüfen. |
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Datenaufnahme |
ein Gerüst auf dem alles steht |
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Bei der
Datenaufnahme wird der Ist-Zustand des Gebäudes erfasst.
Hierzu gehören bei bedarfba-sierten Energieausweisen die
Erfassung der thermischen Hüllfläche mit ihren
bauphysikalischen Eigenschaften sowie die Aufnahme der
Komponenten der Anlagentechnik. Im Falle der Ausstellung
eines verbrauchsbasierten Energieausweises sind die
Energieverbrauchswerte und die Wohnfläche bzw. das
Bruttovolumen zu erfassen, aus dem die Gebäudenutzfläche
ermittelt werden kann. |
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Der
Eigentümer stellt den GWH alle vorhandenen Daten,
Gebäudepläne und technischen Dokumente zur Verfügung.
Der Zeitaufwand für die Datenaufnahme kann hierdurch
erheblich verkürzt werden. Bei unzureichenden
Informationen oder dem Wunsch, einen möglichst
kostengünstigen Energieausweis zu erstellen, können eine
Reihe von Vereinfachungen vorgenommen werden, die im
Rahmen der Energieeinsparverordnung zugelassen sind. |
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Berechnung |
durch Normnutzung und Standardklima
vergleichbar |
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Die
aufgenommenen Gebäudedaten werden in der Regel in ein
Softwareprogramm eingegeben, das die für den
Energieausweis relevanten Ergebnisse nach den
gesetzlichen Vorgaben berechnet. Hierbei sind bei
Wohngebäuden mit einem Fensterflächenanteil von bis zu
30 Prozent sowohl das Heizperiodenbilanzverfahren
(vereinfachtes Verfahren nach EnEV Anhang 1. Nr.3) oder
das detaillierte Monatsbilanzverfahren zulässig. |
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Bei der
Berechnung werden Standardbedingungen zu Grunde gelegt,
die von einer normierten Nutzung und einem Standardklima
ausgehen. Dadurch kann das Gebäude verglichen werden.
Die tatsächlichen klimatischen Bedingungen am
Gebäudestandort und das tatsächliche Heiz-und
Lüftungsverhalten der Nutzer können erheblich von den
Standardwerten abweichen, sodass der individuelle
Energieverbrauch sich vom berechneten unterscheiden
kann. |
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Der Aufbau und Inhalt
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nach Mustervorgaben erstellt |
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Aufbau
und Inhalt von Energieausweisen sollen einheitlich sein.
Der Energieausweis soll auf vier Seiten, die
wesentlichen Gebäudedaten, das „Energielabel“ sowie
leicht verständliche Vergleichswerte und
Modernisierungsempfehlungen enthalten. |
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Immer
dann, wenn in dem Gebäude kostengünstige Maßnahmen zur
Verbesserung der Energie-effizienz möglich sind, muss
der Energieausweis für das Gebäude individuelle
Modernisierungsemp-fehlungen enthalten. Diese geben dem
Gebäudeeigentümer erste wichtige Hinweise über
Verbess-serungsmöglichkeiten, ersetzen häufig aber keine
ausführliche Energieberatung. |
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Rechtliche Ansprüche Dritter |
lassen sich unmittelbar nicht ableiten |
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Der
Energieausweis dient lediglich der Information der
zukünftigen Nutzer über die Gesamtenergie-effizienz des
Gebäudes. Der Miet- bzw. Kaufinteressent kann damit
verschiedene Gebäude hinsichtlich des energetischen
Zustandes vergleichen. Der zukünftige Verbrauch und die
entsprechenden Energiekosten des Nutzers lassen sich aus
dem Energieausweis jedoch nicht ableiten. Entsprechend
lassen sich auch keine Forderungen einklagen oder durch
Mietminderung durchsetzen. Der Nutzer hat ebenfalls
keinerlei Anspruch auf Umsetzung der im Energieausweis
enthaltenen Modernisierungstipps. |
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Umsetzungen von
Empfehlungen |
nach einer Detailplanung vornehmen |
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Die
tatsächliche Einsparung bei der Durchführung der
Maßnahmen kann von dem im Energieausweis bezifferten
Werten abweichen. Dies liegt unter anderen daran, dass
die Berechnungen auf den gleichen standardisierten
Randbedingungen wie der Energieausweis beruhen. |
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Vor der
Umsetzung von Empfehlungen sollte eine detaillierte
Planung stehen. Bei der Detailplanung, kann es dann z.B.
aus baurechtlichen Gründen zu abweichenden Lösungen und
Maßnahmenpaketen kommen. |
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Weitere Informationen als PDF Download: |
Rund um den Energieausweis

Auftrag Bedarfsausweis

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Auftrag Verbrauchsausweis

Auftrag Verbrauchsausweis
mit Vor-Ort-Termin

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